Betreuung und Pflege von Demenzkranken
Menschen denen bei der Begutachtung eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt wurde können bis zu 2400 Euro jährlich, zusätzlich zum eventuellen Pflegegeld, für die Nutzung gerontopsychiatrischer Zusatzangebote in Anspruch nehmen.
Diese Leistungen werden nicht an die Versicherten direkt ausgezahlt. Wie bei Sachleistungen können anerkannte Pflegeeinrichtungen ihren Service bis zu einem Betrag in dieser Höhe direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Die Betreuungsleistungen grenzen sich zum Regelangebot nach § 36 SGB XI ab, es handelt sich nicht um Leistungen der Grundpflege bzw. hauswirtschaftlichen Versorgung, sondern um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung.
- Förderung der Bewegung
- Förderung von individuellen Vorlieben und Fähigkeiten
- Biographische Erinnerungsarbeit
- Allgemeine Anleitung zur Beschäftigung
- Gesellschaftsspielen