Beratung – wir sind an Ihrer Seite
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen viele Fragen im Raum: Welcher Pflegegrad ist möglich? Welche Leistungen gibt es? Wie lässt sich die Pflege zu Hause organisieren? Wir beraten Sie und Ihre Familie persönlich und verständlich – und helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Unsere Leistungen
Dazu beraten wir Sie
- Pflegegrad: Antrag auf einen Pflegegrad und Vorbereitung auf die Begutachtung
- Leistungen: Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkasse
- Organisation: Planung der Pflege zu Hause, passend zu Ihrem Alltag
- Hilfsmittel: Pflegehilfsmittel und Anpassungen in der Wohnung
- Entlastung: Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
Gern kommen wir für das Gespräch zu Ihnen nach Hause.
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger
Wer ausschließlich Pflegegeld erhält und von Angehörigen gepflegt wird, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – seit 2026 einmal pro Kalenderhalbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch weiterhin ein Besuch pro Quartal möglich, bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Wir führen den Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause durch und bestätigen ihn gegenüber der Pflegekasse.
Weitere Leistungen
Neben der Beratung sind wir in vielen weiteren Bereichen für Sie und Ihre Angehörigen da.